Arch. DI Johannes Kandelsdorfer
Arch. DI Martina Kandeldorfer (r.)
Staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker
Planung . Prüfung . Bauüberwachnung . Beratung . Koordination . Treuhandschaft . Gutachtenerstellung
| Übersicht | Details | persönliche Kostenschätzung |
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Kosten
Je nach Art und Umfang der Tätigkeiten wird das Honorar entweder nach dem tatsächlichen Aufwand oder in einem Prozentsatz der Baukosten berechnet. Die Gesamtleistung des Architekten setzt sich aus den Teilleistungen der Planung und der örtlichen Bauaufsicht zusammen. Details werden in der GOA geregelt. Vereinfacht gesagt wird das Architektenhonorar mit einem bestimmten Prozentsatz der Bausumme berechnet. Dieser Prozentsatz ändert sich nach Schwierigkeit der Aufgabe und der Bausumme. Werden nur einzelne Leistungen erbracht, vermindert sich das Honorar anteilsmäßig. |
die Kosten setzen sich zusammen aus:
1. Teilleistungen der Planung:
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Kosten für den Grundkauf
Aufschließungskosten entstehen bei der Baureifmachung
Die Gebäudestruktur wie Decken, Außenwände, Innenwände u. Stiegen
Technikkosten, wie Anschlußleitungen, Haupt- u. Stegleitungen, Wärmeverteilung
Kosten wie Fußböden, Deckenverkleidungen, Fassadenverkleidungen, Dachhaut
Kosten für betriebsspezifische Möblierung
Kosten für befestigte u. nicht befestigte Flächen, Bepflanzungen, etc.
Kosten für Sonderfachleute wie Architekt, Statiker, Vermessung, u. Haustechnik etc.
Herstellung v. Behördengebühren, Finanzierung, etc.
Kosten für Unvohergesehenes
Kredite, Leasing, etc.
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laufende im Betrieb auftretende Kosten
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Gerne erstellen wir mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Kostenvoranschlag. Für einen kostenlosen Beratungstermin füllen Sie bitte dieses Formular aus. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.


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